Der vielleicht größte Aufreger in der deutschen Innenpolitik ist derzeit sicher das sogenannte Gebäude-Energie-Gesetz. Als die Pläne des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums für das Auswechseln der Heizungsanlagen bekannt wurden, brach ein Sturm der Entrüstung los und bis heute ist das Vorhaben diesen Fehlstart nicht wirklich los geworden. Es rächt sich, dass bei einem so sensiblen Thema wie der eigenen Heizung im eigenen Keller auf eine vernünftige Kommunikation im Vorfeld verzichtet worden ist. Viele Bürger hatten und haben die Sorge, dass sie ihre Heizung sehr schnell auswechseln und dafür sehr viel Geld bezahlen müssen. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen ist das eine echte Bedrohung.
Mittlerweile sind einige Wochen der Diskussion ins Land gegangen und das nach dem früheren Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion benannte Struck’sche Gesetz („Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hinein gekommen ist“) dürfte sich ein weiteres Mal bestätigen. Inzwischen gibt es auch eine kritische und gleichzeitig konstruktive Stellungnahme des Bundesrates. Aktuell arbeiten die Fraktionen der Regierungsparteien im Bundestag intensiv an Kompromissen.
Was sind die wesentlichen Änderungen, die gegenüber dem Entwurf notwendig sind? Wahrscheinlich wird es im wesentlichen nur noch bei Neubauvorhaben schon ab 2024 die Pflicht geben, direkt Heizungen einzubauen, die mindestens einen Anteil von fünfundsechzig Prozent erneuerbarer Energien haben.
Wessen Heizung dagegen kaputt geht, wird erst einmal eine Ersatzanlage einbauen können und erst später auf eine klimafreundliche Heizungsanlage umsteigen müssen.
Mindestens genauso wichtig ist eine Empfehlung, die auf Initiative Niedersachsens und der anderen norddeutschen Länder im Bundesrat eine Mehrheit gefunden hat. Viel effizienter und auch kostengünstiger als gesonderte Heizungen pro Haus sind nämlich gemeinsame Lösungen in Siedlungen, Quartieren und Stadtteilen. Das betrifft theoretisch viele, sehr viele Häuser, nicht nur in den Ballungsräumen. Eine kommunale Wärmeplanung muss klären, ob vor Ort auch praktisch die Möglichkeit besteht, auf diese Weise zu einem sicheren, sauberen und bezahlbaren Heizungssystem zu gelangen. Die Länder schlagen dem Bundestag vor, auch in diesen Fällen eine wesentlich längere Übergangsfrist vorzusehen. Es spricht vieles dafür, dass der Klimaschutz bei der Wärme auf diesem Weg vielerorts am besten realisiert werden kann.
Das gilt für viele, aber leider nicht für alle Gebäude, die in Betracht kommen, und vor allem nicht für alleinstehende Häuser im ländlichen Raum. Dort wohnen aber beileibe nicht in erster Linie Millionäre, sondern auch viele Menschen mit eher wenig Geld. Um so wichtiger ist gerade in diesen Fällen eine wirksame finanzielle Förderung des Staates, die sich an der sozialen Lage der Betroffenen orientiert. Erstaunlicherweise hat gerade diese Forderung aus Niedersachsen im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Das aber ist sicher nicht das letzte Wort, denn die SPD-Bundestagsfraktion hat schon deutlich gemacht, dass ihr dieser Punkt besonders wichtig ist.
Es geht inzwischen auch nicht mehr nur um Wärmepumpen, die sicher in vielen, aber beileibe nicht in allen Fällen die erste Wahl ist, wenn es um eine neue Heizung geht. Deswegen wird das Gesetz mit Sicherheit wesentlich technologieoffener werden müssen als ursprünglich geplant. Aber man sollte auch nicht alles glauben, was so erzählt wird. Heizungen auf Basis von Wasserstoff etwa werden noch lange Zeit eine bloße Hoffnung bleiben, ganz einfach weil so riesige Mengen Wasserstoff noch viele Jahre nicht zur Verfügung stehen werden.
Und weil wir schon bei Schein-Alternativen sind: Die Forderung der Union, ein höherer CO2-Preis als Anreiz für einen Austausch der Heizung, wäre so ziemlich der unsozialste Weg. Wohlhabende Menschen steigen dann vielleicht eher um, aber die weniger Betuchten zahlen um mehr für‘s Heizen. Finde den Fehler!
Das ist so ungefähr der aktuelle Wasserstand, aber alles ist noch im Fluss und auch der Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung ist noch offen. Aber immerhin zweierlei scheint klar zu sein: Viele Schwachstellen des ursprünglichen Vorhabens werden im Gesetzgebungsverfahren gerade repariert, ohne allerdings dessen Ziel in Frage zu stellen. Wenn wir etwa ein Drittel unserer Energie für die Wärme aufwenden, muss eben auch da viel geschehen, um am Ende unsere Klimaschutzziele zu erreichen.
Ich wünsche Euch eine gute Woche.