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7. April 2021 von

NEBENTÄTIGKEITEN VOLLSTÄNDIG OFFENLEGEN: SPD WILL REGELN FÜR NIEDERSÄCHSISCHE ABGEORDNETE VERSCHÄRFEN

NEBENTÄTIGKEITEN VOLLSTÄNDIG OFFENLEGEN: SPD WILL REGELN FÜR NIEDERSÄCHSISCHE ABGEORDNETE VERSCHÄRFEN
7. April 2021 von

Nach den Ent­hül­lun­gen um dubio­se Geschäf­te in der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on hat die SPD Nie­der­sach­sen im Rah­men ihrer Früh­jahrs­klau­sur beschlos­sen, sich für mehr Trans­pa­renz von Neben­tä­tig­kei­ten der nie­der­säch­si­schen Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten ein­zu­set­zen. „Jede Wäh­le­rin und jeder Wäh­ler hat das Recht zu erfah­ren, ob und falls ja, wel­chen Neben­tä­tig­kei­ten Abge­ord­ne­te im Nie­der­säch­si­schen Land­tag in wel­chem Umfang nach­ge­hen“, sagt Gene­ral­se­kre­tä­rin Han­na Naber. Die SPD setzt bei dem Vor­ha­ben auch auf die Unter­stüt­zung der nie­der­säch­si­schen CDU. 

Zum Abschluss der zwei­tä­ti­gen Früh­jahrs­klau­sur hat sich der Lan­des­vor­stand der SPD Nie­der­sach­sen ein­stim­mig den Vor­schlä­gen der Gene­ral­se­kre­tä­rin Han­na Naber für mehr Trans­pa­renz bei Neben­tä­tig­kei­ten von Abge­ord­ne­ten des Nie­der­säch­si­schen Land­tags ange­schlos­sen. Der Vor­stand der SPD Nie­der­sach­sen spricht sich für weit­rei­chen­de Ände­run­gen der Ver­hal­tens­re­geln für Mit­glie­der des Nie­der­säch­si­schen Land­ta­ges aus.

Beson­ders der finan­zi­el­le und zeit­li­che Umfang von Neben­tä­tig­kei­ten soll nach Mei­nung der SPD Nie­der­sach­sen zukünf­tig genau ange­ge­ben wer­den. Bis­lang gibt es einen soge­nann­ten Schwel­len­wert für eine Anzei­ge­pflicht gegen­über der Land­tags­prä­si­den­tin bei einem Wert von 1000 Euro pro Monat bzw. 10.000 Euro pro Jahr. Die SPD Nie­der­sach­sen spricht sich dafür aus, dass der Schwel­len­wert ent­fällt und Neben­ein­künf­te ab dem ers­ten Euro ange­zeigt wer­den. Damit geht ein­her, dass die Anga­be nicht mehr im Rah­men der zehn Stu­fen erfol­gen soll. Zudem sol­len die Ein­nah­men nicht nur gegen­über der Land­tags­prä­si­den­tin, son­dern auch gegen­über der Öffent­lich­keit offen­ge­legt wer­den. Eben­falls soll nach den Vor­schlä­gen der SPD der zeit­li­che Umfang der aus­ge­üb­ten Neben­tä­tig­kei­ten ange­ge­ben wer­den, um zu über­prü­fen, dass das Man­dat im Mit­tel­punkt der Arbeit der Abge­ord­ne­ten steht. Betei­li­gun­gen an Kapi­tal- und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten sol­len bereits ab fünf Pro­zent der Stimm­rech­te ange­ge­ben wer­den. Bis­her ist dies erst ab einer Betei­li­gung von 25 Pro­zent notwendig.

Gene­ral­se­kre­tä­rin Han­na Naber sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir als SPD Nie­der­sach­sen die­se weit­rei­chen­den Vor­schlä­ge beschlos­sen haben. Nun wer­den wir uns für eine Ver­schär­fung der Regeln ein­set­zen. Es geht dar­um, das Ver­trau­en der Men­schen in unse­re Abge­ord­ne­ten zu erhal­ten und zu stär­ken. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sind unse­re Arbeit­ge­ber und sie haben ein Recht dar­auf, die­se Infor­ma­tio­nen trans­pa­rent zu erhal­ten. Wir erwar­ten zu die­sem The­ma übri­gens auch von unse­rem Koali­ti­ons­part­ner eine kla­re Hal­tung. Der Fall Roy Küh­ne zeigt, dass die nie­der­säch­si­sche CDU sich mit sol­chem Fehl­ver­hal­ten befas­sen muss. Es ist im eige­nen Inter­es­se der CDU, sich unse­rer Trans­pa­renz-Offen­si­ve anzu­schlie­ßen. Gemein­sam kön­nen wir in Nie­der­sach­sen schär­fe­re Regeln durch­set­zen – die SPD ist dazu jeden­falls bereit.“

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