Am Mittwoch geht´s für mich nach Berlin – Vermittlungsausschuss in Sachen Bürgergeld. Und am Freitag wieder, im Bundesrat soll über dasselbe Thema entschieden werden, wobei am Anfang der Woche noch niemand sagen kann, was am Ende herauskommen wird. Anstelle der bisherigen Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen („Hartz IV“) soll es künftig ein „Bürgergeld“ geben, hat der Bundestag vorgeschlagen. Im Bundesrat gibt es eine Mehrheit der CDU-geführten Länder, die bislang dagegen sind. Für solche Fälle sieht das Grundgesetz einen Vermittlungsverfahren vor, in dem Bundestag und Bundesrat versuchen sollen, sich zu einigen.
Das ist das Verfahren, aber worum geht es in der Sache? Vor zwanzig Jahren ächzte die Bundesrepublik unter einer langjährigen hohen Arbeitslosigkeit, weit höher als wir sie aus den letzten Jahren kennen. Die damalige Bundesregierung setzte ein Experten-Gremium ein zu der Frage, mit welchen arbeitsmarktpolitischen Mitteln man denn endlich Fortschritte machen könnte. Die Kommission machte eine Reihe von weitreichenden Vorschlägen und die darauf beruhenden Gesetze wurden schnell unter dem Namen des Vorsitzenden Peter Hartz bekannt. „Hartz IV“ ist eines davon und sorgte jahrelang für heftigen Streit.
Manche der damaligen Maßnahmen haben sich so sehr bewährt, dass heute niemand mehr darübe redet. Das alte Arbeitsamt wurde zum Job-Center und ist heute wesentlich aktiver in der Arbeitsvermittlung als die alte Behörde. Und die unsinnige Unterscheidung zwischen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die für viel Diskriminierung gesorgt hat, ist Geschichte.
Über andere Teile der damaligen Reform wird dagegen bis heute gestritten. Muss Betroffenen im Fall der Arbeitslosigkeit wirklich ein großer Teil ihrer Ersparnisse angerechnet werden, für die sie in vielen Fällen viele Jahre immer wieder sehr kleine Beträge beiseite gelegt haben? Und ab wann müssen die Job-Center zu Sanktionen greifen, weil Betroffene wirklich oder scheinbar nicht genug mithelfen bei der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt?
Das sind alles wichtige Fragen, die meines Erachtens mit dem Vorschlag der Bundesregierung gut gelöst sind. Und nicht weniger wichtiger ist, was in diesem Gesetzvorhaben auch steht: Anreize für Arbeit und Ausbildung, noch mehr Konzentration auf Fortbildung und Qualifizierung, ein freundlicher Umgang mit Bürgern und eine angemessene Erhöhung der Regelsätze – übrigens auch eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts.
Es ist ein wichtiges Gesetz, das jetzt ansteht. Deswegen hoffe ich, dass die Reisen nach Berlin in dieser Woche nicht vergebens sind. Mit gutem Willen lassen sich eben oft auch gute Ergebnisse erzielen, auch das zeigt die Erfahrung von vielen Vermittlungsverfahren.
Ich wünsche Euch eine gute Woche.