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16. Februar 2023 von Nico Neubert

Unterstützung der Städteinitiative „Tempo 30“

Unterstützung der Städteinitiative „Tempo 30“
16. Februar 2023 von Nico Neubert

Unter­stüt­zung der Städ­te­initia­ti­ve „Tem­po 30“


Der Rat der Stadt Lönin­gen unter­stützt die Initia­ti­ve „Tem­po 30“, wel­che sich bereits zahl­rei­che Kom­mu­nen ange­schlos­sen haben, zur Erwei­te­rung recht­li­cher Hand­lungs­spiel­räu­me bei der Anord­nung von Tem­po 30 innerorts.

Der Rat der Stadt Lönin­gen schließt sich der nach­fol­gen­den Erklä­rung vor­be­halt­los an:


1. Wir beken­nen uns zur Not­wen­dig­keit der Mobi­li­täts- und Ver­kehrs­wen­de mit dem Ziel, die Lebens­qua­li­tät in unse­ren Städ­ten zu erhöhen.


2. Wir sehen Tem­po 30 für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr auch auf Haupt­ver­kehrs­stra­ßen als inte­grier­ten Bestand­teil eines nach­hal­ti­gen gesamt­städ­ti­schen Mobi­li­täts­kon­zepts und einer Stra­te­gie zur Auf­wer­tung der öffent­li­chen Räume.

3. Wir for­dern den Bund auf, umge­hend die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen dafür zu schaf­fen, dass die Kom­mu­nen im Sin­ne der Reso­lu­ti­on des Deut­schen Bun­des­tags vom 17.01.2020 ohne wei­te­re Ein­schrän­kun­gen Tem­po 30 als Höchst­ge­schwin­dig­keit inner­orts dort anord­nen kön­nen, wo sie es für not­wen­dig halten. 

4. Wir begrü­ßen ein vom Bund geför­der­tes beglei­ten­des Modell­vor­ha­ben, das wich­ti­ge Ein­zel­aspek­te im Zusam­men­hang mit die­ser Neu­reg­lung ver­tieft unter­su­chen soll (u. a. zu den Aus­wir­kun­gen auf den ÖPNV, zur Rad­ver­kehrs­si­cher­heit und zu den Aus­wir­kun­gen auf das nach­ge­ord­ne­te Netz), um ggf. bei den Rege­lun­gen bzw. deren Anwen­dung nach­steu­ern zu kön­nen.


Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, einen for­ma­len Bei­tritt zu Initia­ti­ve zu prü­fen. Soll­te ein Bei­tritt zur Initia­ti­ve mög­lich sein, wird die Ver­wal­tung einen Bei­tritt der Stadt Lönin­gen hier­zu veranlassen.


Begrün­dung


Die Städ­te und Gemein­den in Deutsch­land ste­hen beim The­ma Mobi­li­tät und Ver­kehr vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Eine stadt- und umwelt­ver­träg­li­che Gestal­tung der Mobi­li­tät ist Vor­aus­set­zung für die Zukunfts­fä­hig­keit der Städte. 

Leben­di­ge, attrak­ti­ve Städ­te benö­ti­gen lebens­wer­te öffent­li­che Räu­me.
Gera­de die Stra­ßen und Plät­ze mit ihren viel­fäl­ti­gen Funk­tio­nen sind das Aus­hän­ge­schild, das Gesicht der Städ­te. Sie prä­gen Lebens­qua­li­tät.
Die­sen Anspruch mit den Mobilitäts‑, Erreich­bar­keits- und Teil­ha­beer­for­der­nis­sen von Men­schen und Wirt­schaft zu ver­ein­ba­ren, ist eine zen­tra­le Aufgabe.

Ein wesent­li­ches Instru­ment zum Errei­chen die­ses Ziels ist ein stadt­ver­träg­li­ches Geschwin­dig­keits­ni­veau im Kfz-Ver­kehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen.
Es ist bekannt, dass eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/h erheb­li­che posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen haben würde:


● Die Stra­ßen wer­den wesent­lich siche­rer, gera­de für die beson­ders Gefähr­de­ten, die zu Fuß oder mit dem Fahr­rad unter­wegs bzw. mobi­li­täts­ein­ge­schränkt sind.
● Die Stra­ßen wer­den lei­ser – und das Leben für die Men­schen, die an die­sen Stra­ßen woh­nen, deut­lich ange­neh­mer und gesün­der.
● Bei Gewähr­leis­tung eines guten Ver­kehrs­flus­ses kann auch die Luft in den Stra­ßen sau­be­rer wer­den, was allen zugu­te­kommt, die hier unter­wegs sind.
● Die Stra­ßen gewin­nen ihre Funk­ti­on als mul­ti­funk­tio­na­le Orte zurück, die mehr sind als Ver­bin­dun­gen von A nach B.
● Und schließ­lich: die Stra­ßen wer­den wie­der les­ba­rer, Regeln ein­fa­cher und nach­voll­zieh­ba­rer (kein Fli­cken­tep­pich mehr), das Mit­ein­an­der wird gestärkt, der Schil­der­wald gelichtet.

Das Stra­ßen­ver­kehrs­recht setzt den Kom­mu­nen jedoch erheb­li­che Gren­zen, eigen­stän­dig
ent­schei­den zu kön­nen, wo eine Regu­lie­rung der Höchst­ge­schwin­dig­keit erlaubt ist.
Des­halb muss das Stra­ßen­ver­kehrs­recht zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten inner­orts neu regeln. Die Kom­mu­nen haben immer noch nicht die Mög­lich­keit zu ent­schei­den, wann und wo Geschwin­dig­kei­ten fle­xi­bel und orts­be­zo­gen ange­ord­net werden.
Die zuläs­si­ge
Höchst­ge­schwin­dig­keit muss end­lich über­all über die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den so ange­ord­net wer­den kön­nen, wie es unter Abwä­gung aller rele­van­ten umwelt‑, ver­kehrs- und städ­te­bau­be­zo­ge­nen Belan­ge ange­mes­sen ist. Dies nutzt den Städ­ten, erwei­tert ihre Gestal­tungs­frei­heit und öff­net ihre Ent­wick­lung in Rich­tung mehr Leben­dig­keit, Lebens­qua­li­tät und Nach­hal­tig­keit.
Die Städ­te und Gemein­den benö­ti­gen einen neu­en stra­ßen­ver­kehrs­recht­li­chen Rah­men, der es ihnen ermög­licht, Tem­po 30 als ver­kehr­lich, sozi­al, öko­lo­gisch und bau­kul­tu­rell ange­mes­se­ne Höchst­ge­schwin­dig­keit dort anzu­ord­nen, wo sie es für sinn­voll erachten.

Details zu unse­rem Antrag fin­det ihr hier:
https://ratsinfoservice.de/ris/loeningen/agendaitem/details/2217
Wei­te­re Anträ­ge fin­det ihr hier:
https://www.spdloeningen.de/category/antraege/
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