Löningen tritt auf Vorschlag der SPD dem Bündnis „Rettet die 112 und den Rettungsdienst – Für den Rettungsdienst als Landes – und Kommunalaufgabe“ bei.
Das Grundgesetz soll auf Wunsch das Bundesgesundheitsministerium geändert werden, um die Zuständigkeit für den Rettungsdienst von den Ländern auf den Bund zu verlagern. Damit soll der Rettungsdienst so behandelt werden, wie andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es soll künftig bundesweite Vorgaben zur Planung der Rettungswachen-Standorte und weitere zentrale Vorgaben geben. Die Mitbestimmung der Gemeinden, Städte und Kommunen beim Bedarf an Fahrzeugen, der Lage der Rettungswachen und bei der Auswahl der Leistungserbringer wird beseitigt. Außerdem sollen künftig nicht mehr die Krankenkassen, sondern die Länder und Kommunen die Vorhalte – und Investitionskosten des Rettungsdienstes bezahlen. Also will man im gleichen Atemzug, mit dem man die Entscheidungsfreiheit der Länder und Kommunen beendet, ihnen große Teile der Kosten aufbürden. Dagegen sollten wir uns zur Wehr setzen. Rettungsdienst ist Notfallbehandlung von Patienten, die dafür zu Recht Krankenkassenbeiträge zahlen und Leistung erwarten können.
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