(Bericht der Wahlkreiskommission für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages – Aktenzeichen: 41.11–11400/2.1.7)
Zum Vorschlag der Wahlkommission, den Wahlkreis 32 (Cloppenburg-Vechta) aufzulösen und das Oldenburger Münsterland auf die umliegenden Wahlkreise umzuverteilen nehmen wir wie folgt Stellung:
Wir unterstützen die bereits 2020 beschlossene Absicht des Bundestages, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren, um dem Wunsch der Bürger*innen nach einer Verkleinerung des Bundestages nachzukommen. Aber wir sprechen uns deutlich gegen die Absicht aus, unseren Wahlkreis 32 zu zerschneiden. Ohne Not wird damit eine wirtschaftliche, gesellschaftliche und historisch gewachsene Einheit zerschnitten. Eine solche Vorgehensweise ist für die Menschen in der Region logisch nicht nachvollziehbar.
Begründungen:
In Niedersachsen sollen zwei Wahlkreise wegfallen. Auf Grundlage der Reduzierung der Wahlkreise ergibt sich für einen Wahlkreis ein Einwohner-Durchschnittwert von 258.697. Sieben Wahlkreise weichen mehr als 15% vom Durchschnitt ab, einige liegen sogar noch erheblich darüber. Der Wahlkreis 32 gehört nicht zu diesen wesentlichen Abweichlern. Es ist daher für uns unverständlich, dass die Wahlkreiskommission bei der Frage des Wegfalls einzelner Wahlkreise nicht die Wahlkreise mit unterdurchschnittlichen Werten in den Fokus nimmt, sondern sich sehr schnell und ohne die Prüfung von Alternativen auf die Zerschlagung des Bundestagswahlkreises 32 festgelegt hat.
Das Oldenburger Münsterland bildet eine geografische Einheit, die in besonderem Maße durch die Typisierung der beiden Flächenlandkreise Cloppenburg und Vechta mit ihren ausgeprägten ländlichen Regionen ohne urbane Strukturen gekennzeichnet ist.
Unser Wahlkreis 32 ist bzgl. der Einwohnerzahl mit einer Abweichung von gut 7% schon jetzt nicht als problematisch anzusehen. Weiter zu bedenken ist, dass das Oldenburger Münsterland bzgl. der Zuwanderung und der Geburtenraten weit über durchschnittlich zukunftsfähig ist. Wir bewegen uns in Richtung des Wahlkreisdurchschnittes. Andere Wahlkreise weichen schon jetzt deutlicher ab und haben wesentlich schlechtere Entwicklungsprognosen als das Oldenburger Münsterland.
Das Oldenburger Münsterland ist eine über Jahrzehnte gewachsene Struktur, die sich wirtschaftlich und gesellschaftlich mit den beiden Landkreises Cloppenburg und Vechta immer weiter zusammenfügt. Die Zerschneidung des Wahlkreises 32 bedeutet ein politisches Auseinanderreißen der Strukturen, die seit Jahrzehnten gut funktionieren.
Mit der Zerteilung des Wahlkreises 32 werden neue politische Strukturen geschaffen, die es für die Bürger*innen deutlich problematischer macht, auf der Bundesebene in ihren Interessen angemessen vertreten zu werden. Es sollen ländliche und urbane Regionen in einem Wahlkreis zusammengefügt werden. Auch die geografischen Entfernungen nehmen zu. Welche Mandatsträger*innen könnten diesen Spagat bürgerorientiert hinbekommen? Es wird eine Zunahme an Politikverdrossenheit zu befürchten sein.
Die gesetzlichen und rechtlichen Beurteilungsgrundsätze nach dem BWG, nach denen Wahlkreise ein zusammenhängendes Gebiet bilden und regionale Besonderheiten, längerfristige Bevölkerungsentwicklung und die Kontinuität der Wahlkreisentwicklung zu berücksichtigen sind, sehen wir im Hinblick auf den Bundestagswahlkreis 32 nicht beachtet. Der Bericht der Wahlkreiskommission lässt an keiner Stelle erkennen, dass man sich mit den regionalen Besonderheiten des Oldenburger Münsterlandes auseinandergesetzt hat (wie das in anderen Fällen geschehen ist), diese Ungleichbehandlung können wir nicht akzeptieren.